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   BVerwG, 20.05.1964 - I B 96.64   

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https://dejure.org/1964,617
BVerwG, 20.05.1964 - I B 96.64 (https://dejure.org/1964,617)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1964 - I B 96.64 (https://dejure.org/1964,617)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1964 - I B 96.64 (https://dejure.org/1964,617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans - Verwaltungsgerichtlicher Schutz des Nachbarn gegen ein Bauvorhaben - Bekanntmachung einer im Baunutzungsplan enthaltenen Bauzoneneinteilung - Rechtmäßigkeit einer Landschaftsschutzverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 12; GG Art. 20 Abs. 3
    Bekanntmachung von Bebauungsplänen und Rechtsstaatsprinzip

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1965, 810
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1964 - I B 96.64
    Der Kläger meint, mit diesen Rechtsausführungen sei das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1963 (DVBl. 1964 S. 147) abgewichen.
  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Im vorliegenden Fall ist aber der Hinweis auf eine Karte als Ersatzverkündung nicht im Verordnungswege durch eine ministerielle Stelle, sondern - was dem Senat wesentlich erscheint - in Gesetzesform durch den - hamburgischen - Gesetzgeber selbst zugelassen (vgl. Beschluß des Senatsvom 20. Mai 1964 - BVerwG I B 96.64 - betr. Verkündung von Bebauungsplänen).
  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58
    Im vorliegenden Fall ist aber der Hinweis auf eine Karte als Ersatzverkündung nicht im Verordnungswege durch eine ministerielle Stelle, sondern - was dem Senat wesentlich erscheint - in Gesetzesform durch den - hamburgischen - Gesetzgeber selbst zugelassen (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Mai 1964 - BVerwG I B 96.64 - betr. Verkündung von Bebauungsplänen).
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